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Nulltoleranz ist ein Begriff aus dem Gentechnikrecht der EU. Dort ist festgelegt, dass gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nur dann als Bestandteile von Futter- oder Lebensmittelimporten in die EU eingeführt werden dürfen, wenn dafür eine Zulassung der EU vorliegt. Bei der geringsten Verunreinigung mit nicht in der EU zugelassenen GVO in einer Probe muss die Lieferung zurück gehen.
Ja, es sind bereits etliche GVO als Futtermittel oder sogar als Lebensmittel für den Import in die EU zugelassen. Für Futter- und Lebensmittel existiert ein Schwellenwert, der eine Verunreinigung von 0,9 Prozent mit in der EU zugelassenen GVO erlaubt.Für GVO ohne Zulassung in der EU gilt jedoch bisher die Nulltoleranz.
Nach außen geht es der EU-Kommission darum, einheitliche Standards für die Kontrollen von Futtermittelimporten auf Verunreinigungen mit GVO festzulegen. Im Moment gibt es dafür in den Ländern unterschiedliche Kontrollmethoden. Doch anstatt sich auf eine einheitliche Art der Probenahme zu verständigen, schlägt die Kommission einen Grenzwert von einer Promille vor. Der Grenzwert ist keine Nachweisbarkeitsgrenze für GVOs, denn die analytische Nachweisbarkeit von genetisch verändertem Material ist schon weit vor dem willkürlich festgesetzten Wert von einer Promille gegeben. Die im Gentechnikrecht verankerte Nulltoleranz wird hier ausgehebelt. Das ist eine rechtliche Starthilfe, weitere Grenzwerte für die Verunreinigung mit Gentechnik einzuführen und bestehende auszudehnen. Genau dieses Anliegen verfolgt die Lobby der Gentechnik- und Futtermittelindustrie seit Jahren und wird dabei von einigen EU-Staaten unterstützt. Wir meinen: Mit dem Vorschlag ist die EU-Kommission der Lobby auf den Leim gegangen.
Bei der Zulassung wird unterschieden zwischen der Zulassung zum Anbau, als Nahrungsmittel und als Futtermittel. Zum Anbau sind in der EU nur der Genmais MON810 zugelassen, der in Deutschland weiter verboten ist, sowie die Stärkekartoffel Amflora. Als Futtermittel und Lebensmittel dürfen einige GVO importiert werden. Im GMO-Kompass kann man sich alle in der EU autorisierten oder beantragten GVO ansehen.
Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Bestandteilen müssen seit April 2004 in der Zutatenliste als solche aufgeführt werden, dort heißt es dann z.B. "enthält gentechnisch veränderte Soja". Greenpeace veröffentlicht eine Liste mit allen GVO-Produkten auf dem deutschen Markt.
Die Kennzeichnungspflicht gilt aber nicht für Produkte von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden! Eier, Milch, Fleisch oder Käse kann der Hersteller freiwillig mit dem Siegel „ohne Gentechnik“ kennzeichnen, wenn er auf Gen-Pflanzen in der Tierfütterung verzichtet. Das tun jedoch die wenigsten konventionellen Hersteller, während jedes Produkt mit Biosiegel Gentechnikfreiheit garantiert. Hier werden alle Produkte aufgeführt, die das Siegel "ohne Gentechnik" tragen.
Weitere Hintergründe bietet das 5-Minuten-Info zur Kampagne.