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auf aktuelle politische Entscheidungen.
Anrede,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zum Sparpaket der Bundesregierung. Als direkt gewählter Leipziger Bundestagsabgeordneter der CDU möchte ich mich herzlich für Ihre Äußerungen bedanken. Für eine lebendige Demokratie ist es notwendig ist, dass sich Bürger mit der Politik und den Menschen, die Politik gestalten, aktiv auseinandersetzen. Daher antworte ich Ihnen gerne.
Bevor ich auf Einzelheiten des Sparpaketes zu sprechen komme, möchte ich einige grundsätzliche Bemerkungen machen, die verdeutlichen welche Aufgaben vor uns liegen.
Der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte in Deutschland wird in diesem Jahr voraussichtlich eine Größenordnung von fast 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichen. Schon jetzt sind 12 Prozent des Bundeshaushalts nur für Zinszahlungen gebunden und stehen damit nicht für andere, zukunftsgerichtete Zwecke zur Verfügung. Dieser Anteil wird noch weiter wachsen, allein durch die steigende Schuldenlast und irgendwann wieder steigende Zinsen. Die Kreditfinanzierungsquote der Bundesausgaben liegt in diesem Jahr auf dem Rekordwert von 25 Prozent, d. h. jeder vierte Euro, den wir in diesem Jahr ausgeben, ist kreditfinanziert! Das hält auf Dauer kein Haushalt aus!
Die Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte und die sozialen Sicherungssysteme werden sich in Zukunft allein aufgrund der demographischen Entwicklung weiter verschärfen. Ein immer kleinerer Teil unserer Gesellschaft wird dann für die Bedienung der aufgehäuften Schulden aufkommen müssen. Deshalb müssen wir schon jetzt mit einer konsequenten Haushaltskonsolidierung den Grundstein für tragfähige öffentliche Finanzen und stabile soziale Sicherungssysteme legen. Daher wurde bereits 2009 die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Die Schuldenbremse stellt unseren Ausweg aus der Verschuldung dar. Um sie einzuhalten, muss der Bund seine Neuverschuldung deutlich reduzieren.
Wir stehen also vor großen Konsolidierungserfordernissen. Dabei kann es nicht darum gehen, um jeden Preis zu sparen. Vielmehr geht es um nachhaltiges, kluges Sparen. Das bedeutet, nicht einfach mit der berüchtigten „Rasenmähermethode“ alles gleichmäßig zu stutzen, sondern im Detail zu schauen, wo Einsparungen möglich sind, ohne das Wachstumspotenzial der Wirtschaft und die gerechte Verteilung der Lasten in der Gesellschaft zu gefährden.
Zentrales Ziel aller Überlegungen ist es, das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland nachhaltig zu stärken. Wir brauchen nachhaltiges Wachstum, denn Wachstum unterstützt die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte durch mehr Beschäftigung, geringere Sozialausgaben und durch steigende Steuereinnahmen. Um dieses Ziel zu erreichen wird auf Ausgabenseite gespart und werden Subventionen abgebaut. Gleichzeitig richtet die CDU den Bundeshaushalt stärker an der Zukunft aus, indem wir die Investitionen in die Zukunft unseres Landes - trotz Konsolidierungsdruck - erhalten bzw. noch ausbauen. Das gilt insbesondere für Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung als zentrale Säulen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft, die wir in den nächsten Jahren deutlich ausbauen werden. Bis 2013 werden 12 Milliarden zusätzlich in Bildung und Forschung investiert, davon profitieren auch Kinder aus einkommensschwachen Familien.
Nachhaltiges Sparen bedeutet aber nicht nur, das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft zu sichern. Nachhaltig kann unsere Finanzpolitik nur dann sein, wenn sie von breiten Teilen der Bevölkerung als fair empfunden wird. Dazu ist eine faire Verteilung der Lasten aus den Sparmaßnahmen auf die verschiedenen Teile unserer Gesellschaft erforderlich. Das gelingt mit unserem Sparpaket, weil die Maßnahmen eine ausgewogene Belastung von Wirtschaft, Verwaltung und Bürgern bedeuten.
Die Sozialleistungen machen über die Hälfte der Bundesausgaben aus. Deshalb kann eine nachhaltige Konsolidierung ohne strukturelle Veränderungen in diesem Bereich nicht gelingen. Der Vorwurf der sozialen Unausgewogenheit greift jedoch nicht. Denn obwohl mehr als die Hälfte des Bundeshaushaltes für Sozialabgaben ausgegeben werden (2010 mehr als 170 Mrd. Euro), werden die Sozialleistungen von den geplanten Einsparungen unterproportional betroffen.
Es ist wichtig, dass diejenigen, die sich nicht selber helfen können, geschützt bleiben. Bei den Arbeitslosen müssen wir dagegen die Bedingungen dafür verbessern, dass sie ihr Leben in die eigene Hand nehmen und künftig nicht mehr auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind. Im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden die Instrumente und Strategien überprüft und effektiver ausgerichtet. Weiterhin ist geplant, auf den Rentenversicherungsbeitragssatz für SGB II-Empfänger zu verzichten. Der Bund zahlt aus Steuermitteln jedes Jahr 1,8 Milliarden Euro, damit ein Langzeitarbeitsloser später für ein Jahr ohne Job ganze zwei Euro mehr Rente im Monat bekommt. Wenn jemand 40 Jahre lang arbeitslos wäre, nähme die Rente um 80 Euro zu. Die bittere Wahrheit ist: Aus Arbeitslosigkeit lässt sich keine Rente erwirtschaften. Die einzige Möglichkeit, Altersarmut zu vermeiden, sind möglichst viele Beitragsjahre in Arbeit. Wer das aus vielerlei Gründen nicht schafft, bekommt in Deutschland eine Grundsicherung.
Die Maßnahmen im Sozialbereich erhöhen die Arbeitsanreize und machen unsere Sozialsysteme effizienter. Gute Arbeitsmarktpolitik hängt zuerst von der Qualität, nicht von den absoluten Summen ab. Ziel aller Arbeitsmarktmaßnahmen muss es sein, heute und in Zukunft möglichst viele Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen – deshalb orientieren sich auch die beschlossenen Maßnahmen an der Verbesserung der Arbeitsanreize. Es geht dabei um nicht weniger als die Basis für unseren künftigen Wohlstand und die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme. Denn angesichts der absehbaren demographischen Entwicklung wird Deutschland, werden Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland darauf angewiesen sein, ein möglichst hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen und zu halten.
Beim Elterngeld ist geplant, die Lohnersatzrate bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat von 67 auf 65 Prozent moderat abzusenken Das ist eine schwierige Situation, weil hier in einen Bereich unserer Zukunftssicherung eingegriffen wird. Aber auch hier ist die Frage: Was können wir uns leisten? Der gefundene Kompromiss, die Lohnersatzrate auf 65 Prozent abzusenken, sichert die zukünftige Finanzierung des Elterngeldes, sichert zugleich vor allem die Unterstützung der Erwerbstätigen mit unteren und mittleren Einkommen und ist für diejenigen mit höheren Einkommen nur mäßig spürbar. Darüber hinaus wird es zukünftig kein Elterngeld für die Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG II) geben. Das ist gerecht, weil dieser Empfängerkreis schon durch das ALG II selbst und dessen Zusatzleistungen abgesichert ist. Hierdurch schaffen wir mehr Gerechtigkeit im Verhältnis zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich. Durch diese und weitere Maßnahmen werden im gesamten Sozialbereich im Jahr 2011 ca. 5 Milliarden Euro und bis 2014 rund 10,9 Milliarden Euro jährlich eingespart.
Ich habe allerdings großen Wert darauf gelegt, dass die Streichung des Elterngeldes nicht für die Arbeitslosengeld II–Empfänger gilt, die teilweise oder voll erwerbstätig sind und lediglich einen kleinen Betrag aus dem Arbeitslosengeld II als "Aufstocker" erhalten. Auch wenn anderes in der Zeitung steht: Diese Personengruppen werden am Ende nicht belastet. Die Erhöhung des Kindergeldes um 20 € pro Kind zum 01.01.2010 macht bei einer Familie mit zwei Kindern 480 €mehr Kindergeld in diesem Jahr. Dies verdeutlicht, dass die CDU ihrer familienpolitischen Verantwortung gerecht wird.
Die Wirtschaft leistet durch Subventionsabbau und zusätzliche Abgaben ebenfalls einen Beitrag von jährlich bis 5 Milliarden Euro im Jahr 2011. Dies steigert sich bis 2014 auf 7, 8 Milliarden Euro. Hinter dieser Zahl verbergen sich unter anderem ökologisch sinnvolle Maßnahmen wie die Rückführung von Energiesteuervergünstigungen und eine ökologische Luftverkehrsabgabe sowie die Beteiligung von Unternehmen der Kernenergiewirtschaft und des Bankensektors
Auch die öffentliche Verwaltung leistet ihren Beitrag zur Konsolidierung: Die Verwaltungsausgaben des Bundes und Ausgaben in disponiblen Bereichen werden 2011 um rund 3 Milliarden Euro und bis 2014 um bis zu rund 4 Milliarden Euro reduziert. Daneben baut der Bund bis zum Jahr 2014 dauerhaft mehr als 10.000 Stellen ab. Die Umsetzung dieser Vorgaben liegt in der Hand der jeweiligen Ministerien. Auch durch den Verzicht auf das geplante vollständige Wiederaufleben des Weihnachtsgeldes leisten die Beamten des Bundes ihren Beitrag. Hinzu kommen Einsparungen bei der Bundeswehr, die durch eine strukturelle Reform und eine deutliche Reduzierung der Streitkräfte erreicht werden sollen.
Lassen Sie mich zum Abschluss auf Ihre Anregung einer Finanztransaktionssteuer antworten. Die Erhebung einer risikoadjustierten Bankenabgabe zur Errichtung eines Stabilitäts-Fonds zur Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei Banken halte ich für sinnvoll.
Der Deutsche Bundestag hat zum Zwecke der Spekulationseindämmung die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer und globaler Ebene für eine wirksame Finanzmarktsteuer - das heißt Finanztransaktionssteuer oder Finanzaktivitätssteuer – einzusetzen. Bei einer Transaktionssteuer würden einzelne Geschäfte mit einer Abgabe von 0,01 bis 0,5 Prozent belastet. Sie sieht vor, jede Transaktion an der Börse zu besteuern. Es würden dabei sowohl auf das Kaufen und Verkaufen von Aktien Steuern anfallen, also auch dann, wenn Devisen oder Derivate den Besitzer wechseln. Sie ist etwa vergleichbar mit einer Umsatzsteuer und hat zum Ziel, dass die Anzahl vor allem spekulativer Transaktionen zurückgeht. Die Finanzaktivitätssteuer, wie sie der Internationale Währungsfond im April vorgeschlagen hatte, soll auf die Gewinne von Finanzunternehmen, aber auch auf Gehaltszahlungen wie etwa Manager-Boni erhoben werden. Dadurch sollen Banken und Anlagefonds dauerhaft an den Kosten von Krisen beteiligt werden, die durch sie mit verursacht wurden. Als Steuersatz wurde ein Wert von zwei Prozent ins Spiel gebracht.
Diese Maßnahmen werden derzeit auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und auf internationaler und europäischer Ebene abgestimmt. Eine öffentliche Anhörung von Experten im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat bereits gezeigt, dass die genaue Ausgestaltung unter Experten umstritten ist. Einig waren sich alle Beteiligten jedoch darin, dass Maßnahmen nur dann sinnvoll eingesetzt werden können, wenn sie möglichst weltweit gelten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Feist MdB